Der Kreiselternbeirat des Altenburger Landes steht bezüglich des Themas „inklusiver Unterricht“ auf dem Standpunkt der Landeselternvertretung.
Wir möchten die Pressemitteilung der LEV um folgenden regionalen Aspekt ergänzen:
Wenn wir beispielsweise nur die Grundschulen betrachten, ist es so, dass von 14 Schulen in Kreis-Trägerschaft und 4 Schulen in Stadt-Trägerschaft nur 2 Schulen mit Aufzügen ausgestattet sind – nämlich das Karolinum und die GS Nobitz. Das würde allein schon an diesem Ausstattungskriterium einen immensen Investitionsbedarf erzeugen, um diese Schulen auf den erforderlichen Standard zu bringen. Insofern kann aus Sicht des KEB der "Gemeinsame Unterricht" oder „Inklusive Unterricht“ zwar als erstrebenswert, aber als eher langfristig zu planendes Zukunftsprojekt betrachtet werden.
Mit Beginn der 4. Klasse stehen alle Eltern gemeinsam mit Ihren Kindern vor der Wahl der nachfolgenden Schulform. Dabei stehen natürlich die individuellen Eigenschaften des Kindes im Vordergrund. Grundsätzlich lässt sich für die meisten Kinder wohl festhalten, dass die Entscheidung des weiteren Bildungsweges oder sogar des Berufswunsches viel zu früh getroffen werden muss. Deswegen kommt es in den meisten Fälle auf die Einschätzung der Eltern und natürlich der fachkundigen Meinung der Klassenlehrer an. Wir möchten Ihnen als Kreiselternbeirat in diesem Artikel eine Schulform näher beleuchten und Ihnen damit eine kleine Entscheidungshilfe zur Verfügung stellen.
Die Schülerinnen und Schüler der Regelschule stellen einen Querschnitt der Gesellschaft dar: wir treffen auf Kinder mit sehr unterschiedlichem Leistungsspektrum, aus allen Einkommensschichten sowie mit und ohne Migrationshintergrund. In den Klassenverbänden lernen sie dadurch das Miteinander, das gegenseitige Unterstützen und das Akzeptieren von „Anderen“. Die Regelschule umfasst die Klassenstufen 5 bis 10 und wird mit dem Erwerb des Realschulabschlusses beendet. Am Ende der Klassenstufe 9 haben die Schülerinnen und Schüler außerdem die Möglichkeit, einen Hauptschulabschluss oder einen Qualifizierten Hauptschulabschluss zu erlangen. Doch auch ein späterer Wechsel ans Gymnasium ist mit den entsprechenden Leistungsvoraussetzungen nach der Klassenstufe 5 oder 6 möglich. Das ist gerade für Eltern und Kinder interessant, die in der 4. Klasse z.B. aufgrund von Lernschwankungen sich noch nicht endgültig auf eine Laufbahn am Gymnasium festlegen möchten.
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