Einladung zur jährlichen Elternkonferenz

u.a. zum aktuellen Thema Mobbing an den Schulen

geschrieben am 2. Oktober 2019 von Sandra Kretschmann/Mario Schulz

Liebe Schulelternsprecher/innen und Stellvertreter/innen, liebe Eltern, Lehrer/innen, Schulleiter/innen, Hortner/innen, Schulfördervereinsmitglieder und Bildungsinteressierte,

wir möchten Sie/Euch ganz herzlich zur jährlichen Elternkonferenz des Kreiselternbeirates Altenburger Land einladen.

Termin: Freitag, 25.10.19
Uhrzeit: 18.00 – 21.00 Uhr
Ort: Staatliche Grundschule Karolinum (Aula), Hospitalplatz 8, 04600 Altenburg

Tagesordnung

1.) Begrüßung
2.) Aktuelles Thema Mobbing
3.) Themen aus den Schulen
4.) Wahl des Sprechergremiums (nur für Wahlberechtigte* laut Geschäftsordnung)
5.) Verabschiedung

Es ist uns wichtig über aktuelle Themen und Probleme der Schulen ins Gespräch zu kommen, daher wäre es ideal, wenn von jeder Schule mindestens ein Vertreter anwesend sein könnte. Wir freuen uns auch zusätzlich über interessierte Gäste. Wir bitten per E-Mail unter info@kreiselternbeirat-altenburgerland.de um eine kurze Anmeldung bis zum 23.10.2019 zur Teilnahme, damit wir dies in unserer Planung berücksichtigen können. Vielen Dank! Wir freuen uns auf die Rückmeldung und die Teilnahme.

Das Sprechergremium wird jährlich gewählt und lebt vom Engagement der Mitglieder. Wenn Sie Interesse an der Mitarbeit im Sprechergremium haben und sich zur Wahl stellen möchten, sind wir über eine kurze Vorabinformation zur Vorbereitung dankbar. Natürlich kann auch am Tag der Elternkonferenz noch das Interesse kurzfristig bekundet werden.

Viele Grüße aus dem Sprechergremium Kreiselternbeirat Altenburger Land

Sandra Kretschmann/Mario Schulz

* § 2 Mitglieder und Gäste des Kreiselternbeirates
(1) Alle nach geltender Thüringer Schulordnung oder vergleichbaren Regeln auf Schul- bzw. Schulamtsebene gewählten Elternvertreter des Landkreises und deren Stellvertreter sind Mitglieder des Kreiselternbeirates mit aktivem und passivem Wahlrecht.
(2) Interessierte Eltern und Elternvertreter auf Klassen- bzw. Stammkursebene können als Gäste im Kreiselternbeirat beratend und gestaltend mitwirken, sie besitzen jedoch kein Wahlrecht.
(3) Bildungsinteressierte Unterstützer, Vorsitzende von Schulfördervereinen oder deren Stellvertreter können, durch Wahl über das Jahrestreffen des Kreiselternbeirates, als Mitglied in den Kreiselternbeirat gewählt werden.
§ 3 Kreiselternbeirat und Sprechergremium
(1) Der Kreiselternbeirat bildet die Plattform, aus deren Mitte das Sprechergremium der Elternvertreter auf Landkreisebene gewählt wird. Das Sprechergremium muss aus mindestens fünf, jedoch maximal fünfzehn Beiratsmitgliedern bestehen.